Nachdem der Schüler für einen Schulplatz in der 5. Klasse des Frankfurter Gymnasiums abgelehnt wurde, leitete ROSE ein Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid und parallel ein gerichtliches Eilverfahren ein.
Das Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid bei der Wunschschule blieb zunächst ohne Erfolg. Auch das erstinstanzliche Eilverfahren konnte nicht das gewünschte Ziel erreichen.
Trotzdessen haben wir nicht nachgelassen. In der zweiten Instanz wurde dann Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben. Diese war schließlich erfolgreich, so dass sich der lange Atem für den Fünftklässler und seine Eltern gelohnt hat.
Das Verfahren wurde mit dem Zugang einer verbindlichen Aufnahmezusage des Wunschgymnasiums für erledigt erklärt.
Die Wunschschule kann von dem Schüler nun besucht werden.
Wir freuen uns sehr über den tollen Erfolg!