Wir vertreten und beraten Sie mit hoher Fachkompetenz gerne in allen Belangen rund um das Lehrerdienstrecht.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Schul- und Beamtenrechts kennen wir die Besonderheiten des Berufsrechts von Lehrern im öffentlichen Dienst (Beamte oder Angestellte), ebenso wie diese der Beschäftigten an Privatschulen.
Sie haben dienstliche Probleme, etwa Ärger mit Vorgesetzten, Kollegen, Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten, oder wurden vielleicht zu einem Personalgespräch zitiert, zu einer dienstlichen Stellungnahme aufgefordert oder gegen Sie wurde bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet? Sie werden bei der Besetzung einer offenen Beförderungsstelle übergangen, Ihre dienstliche Beurteilung entspricht nicht Ihren tatsächlichen Leistungen, Ihre Probezeit soll verlängert werden bzw. nicht bestanden sein oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag soll zum wiederholten Mal verlängert werden.
Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten und vertreten seit Jahren Lehrkräfte und Schulleitungen, ebenso wie Schülerinnen und Schüler und kennen daher beide Seiten der Medaille „Schule“, weshalb wir wissen, wie man Konflikte umgehen oder beenden kann, und -wenn nötig- auch mit voller Konsequenz austrägt, sowohl im Rahmen von Widerspruchs-, Disziplinarverfahren oder vor Gericht.
Auch hinsichtlich sämtlicher Fragen betreffend die Beendigung der Tätigkeit als Lehrkraft, also den Eintritt oder die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassungen und Kündigungen, ebenso wie Fragen betreffend die Versorgung, insbesondere Fragen zum Ruhegehalt, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Für alle angestellten Lehrkräfte, bei denen es sich nicht um Beamte handelt, empfehlen wir für ergänzende Fragen zudem die Lektüre unserer Rubrik Arbeitsrecht.
Für verbeamtete Lehrkräfte empfehlen wir für ergänzende Fragen zudem die Lektüre unserer Rubrik Beamtenrecht.