Beachten Sie den nächsten Fristablauf für die Einleitung von Studienplatzklagen zum kommenden Wintersemester 2018/2019 am 01.09.2018. Informieren Sie sich bitte ausreichend lange vor diesem Zeitpunkt, um die fristgerechte Einreichung Ihrer Studienplatzklage zu gewährleisten. Bitte beachten Sie auch, dass eine Studienplatzklage in den überwiegenden Fällen gerade nicht gegen den Ablehnungsbescheid erhoben wird, so dass Sie sich bitte bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und vor dem genannten Fristablauf dringend bei uns informieren sollten.
Lesen Sie auch weitere und detailliertere Informationen zur Studienplatzklage auf unserer Seite für Studienplatzklagen.