Die nächste Frist für Studienplatzklagen läuft am 01.03.2022 ab.
Insbesondere Studienplatzklagen in Hessen und Rhein-Main-Gebiet sollten spätestens bis zu diesem Zeitpunkt eingeleitet worden sein. Da wir in Frankfurt und mit Zweigstelle in Gießen sitzen, führen wir natürlich seit vielen Jahren jedes Semester viele Klagen gegen sämtliche hessischen Universitäten und kennen die Verwaltungspraxis der jeweiligen Universitäten sehr gut.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Anruf in unserer Kanzlei, um sich über Ablauf, Chancen und Kosten einer Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudiengang an Ihrer Wunschuniversität zu informieren.
Es ist sehr wichtig, diese Frist zu wahren, da es bei der Einleitung von Studienplatzklagen in den meisten Fällen nicht auf den Erhalt des Ablehnungsbescheides ankommt. Die Studienplatzklagen werden mit einem gesonderten Antrag eingeleitet und müssen daher in vielen Fällen vor Erhalt des Ablehnungsbescheides zu dem entsprechenden Fristablauf des jeweiligen Bundeslandes eingeleitet sein.
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