Heute ist für uns ein besonderer Tag!
Das Bundesverfassungsgericht hat nach langem Warten eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel ( Hess. VGH ) zum Schulauswahlverfahren der Gymnasialplätze in Frankfurt aufgehoben und die Sache zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss wegen eines gerügten Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und dem Land Hessen die Kostentragung auferlegt.
Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit Erfolg.
In dem damaligen Verfahren, das wir vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen haben, ging es um die Umgestaltung des Schulauswahlverfahrens in Frankfurt / Hessen betreffend die Wahl der weiterführenden Schule (Gymnasium in Frankfurt). In beiden Instanzen, sowohl vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt als auch dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wurden unsere Argumente und Anträge abgelehnt. In den Verfahren ging es im Kern darum, dass das Schulamt in Frankfurt das Schulauswahlverfahren nach einem größeren Erfolg mehrerer Verfahren durch unsere Kanzlei umgestaltet hat und so ein wichtiges Zeitfenster für einstweiligen Rechtsschutz geschlossen wurde.
Wir haben mehrere Grundrechtsverstöße wegen der Vereitelung von Rechtsschutz durch dieses Vorgehen und eine unserer Meinung nach verfassungswidrige Rechtsprechung des Hess. VGH, auf die sich das Schulamt Frankfurt jedes Jahr im Rahmen der Schulauswahlentscheidungen beruft, angegriffen. Bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde haben wir diese Grundrechtsverstöße vor dem Hess. VGH im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens gerügt. Leider hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit unseren Argumenten überhaupt nicht auseinander gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns Recht gegeben, dass der Hess. VGH unsere Argumentation nicht gewürdigt hat und sich mit den aufgeworfenen Rechtsfragen nicht ausreichend befasst hat und seine bisherige Rechtsprechung unter Würdigung der Argumente überdenken muss. Wir sind unglaublich stolz über die Entscheidung.
Leider haben wir im Verwaltungsrecht immer wieder mit Gerichten zu tun, die eine sehr behördenfreundliche Rechtsprechung pflegen und die Anforderungen an die Durchsetzung für Rechte der Bürger so hoch setzen, dass diese Anforderungen in der Praxis und Realität nicht erreicht werden können oder nahezu ausgehöhlt werden. Auch setzen sich die Gerichte oft mit Grundrechten und gewichtigen Argumenten nicht mit der ausreichenden Sorgfalt und Tiefe auseinander, was für den Bürger sehr unbefriedigend ist und somit das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat verloren geht.
Wir sind unglaublich glücklich über die Entscheidung und dass sich die ganze Arbeit am Ende gelohnt hat, den langen Weg vor das Verfassungsgericht zu beschreiten! Wir hoffen nun, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine bisherige Entscheidung revidiert und Rechtsschutz sowie Widersprüche und Klagen gegen Schulauswahlentscheidungen in Hessen wieder gerechter verlaufen!