Ein beim Land mehrfach befristet angestellter Lehrer kam vor dem Ablauf seiner Befristung zu uns in die Kanzlei, um die Chancen einer Entfristungsklage prüfen zu lassen. Wir leiteten ein Klageverfahren ein, um die Entfristung des Arbeitsvertrages zu beantragen und den unbefristeten Erhalt einer Stelle zu sichern. Dem Land gelang es nicht, den zunächst vorgetragenen Befristungsgrund der Stellvertretung substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen. Das Arbeitsgericht gab unseren Argumenten vollumfänglich statt und unser Mandant ist nun unbefristet beim Land als Vollzeit beschäftigter Lehrer tätig.
Grundsätzlich wird bei allen befristeten Arbeitsverträgen und Stellen im öffentlichen Dienst angeraten, die Chancen einer Entfristungsklage anwaltlich prüfen zu lassen. Der Gewinn eines solchen Prozesses ist für die Zukunft der Beschäftigten bei einer Umwandlung in eine unbefristete Stelle von großer Tragweite, so dass eine anwaltliche Beratung bei Befristungsverträgen angeraten wird. Insbesondere bei Stellen des öffentlichen Dienstes wird dies dringend angeraten. Dort sind uns in der Praxis schon eine Vielzahl an sog. Kettenbefristungsverträgen begegnet, die erfolgreich zu Fall gebracht werden konnten.