Wir haben eine beim Land angestellte Lehrerin vertreten, die mehrfach befristete Arbeitsverträge erhalten hat. Als Sachgrund wurde die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft angegeben.

Das Verfahren wurde über zwei Instanzen geführt. Beide Instanzen haben unsere Rechtsauffassung bestätigt.

Unsere Mandantin ist jetzt als Lehrerin unbefristet beim Land angestellt. Das Verfahren hat sich damit sehr für sie gelohnt.

In der Praxis werden viele Lehrerstellen befristet und halten rechtlicher Überprüfung in vielen Fällen nicht stand.

Wir können daher empfehlen, insbesondere bei mehrfach befristeten Verträgen eine juristische Erstberatung einzuholen, um eine rechtliche Einschätzung vornehmen zu lassen.

Wichtig: Es kann nur die zuletzt erfolgte Befristung angegriffen werden. Dies muss spätestens innerhalb von 3 Wochen nach dem Ende der Befristung vor dem Arbeitsgericht in einem Klageverfahren angefochten werden.