Unser Mandant, ein Student an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg, hat eine Prüfung im dritten Versuch nicht bestanden. Es wurde ein Widerspruchsverfahren für den Mandanten geführt, was nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde durch die Hochschule aufgehoben.Unser Mandant erhält sogar noch mehrere Versuche der Prüfung und kann sein Studium nun noch erfolgreich abschließen.