Lesen Sie den Zeitungsbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung- F.A.Z. zum Erfolg unserer Verfassungsbeschwerde hier.
Heute ist für uns ein besonderer Tag! Das Bundesverfassungsgericht hat nach langem Warten eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel ( Hess. VGH ) zum Schulauswahlverfahren der Gymnasialplätze in Frankfurt aufgehoben und die Sache zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss wegen eines gerügten Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und dem Land Hessen die Kostentragung auferlegt.
Nach langem Widerspruchs- und Klageverfahren konnten wir für eine Mandantin unserer Kanzlei wegen verfahrensfehlerhafter Prüfung und weiteren erheblichen Argumenten einen weiteren Prüfungsversuch erstreiten.