Heute ist für uns ein besonderer Tag! Das Bundesverfassungsgericht hat nach langem Warten eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel ( Hess. VGH ) zum Schulauswahlverfahren der Gymnasialplätze in Frankfurt aufgehoben und die Sache zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss wegen eines gerügten Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und dem Land Hessen die Kostentragung auferlegt.
In den Nachrichten von N-24 wurde Frau Rechtsanwältin Rose als Rechtsanwältin für Schulrecht und Expertin zum Thema „Schummel-Schulferien“ und Verstößen gegen die Schulpflicht befragt.
Sehen Sie den Beitrag mit Rechtsanwältin Rose zum Thema Handyverbot an Schulen.
Lesen Sie hier den Beitrag der FAZ zu den diesjährigen Schulaufnahmeverfahren / Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule, hier Gymnasialschulplätze: