Heute ist für uns ein besonderer Tag! Das Bundesverfassungsgericht hat nach langem Warten eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel ( Hess. VGH ) zum Schulauswahlverfahren der Gymnasialplätze in Frankfurt aufgehoben und die Sache zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss wegen eines gerügten Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und dem Land Hessen die Kostentragung auferlegt.
Nach langem Widerspruchs- und Klageverfahren konnten wir für eine Mandantin unserer Kanzlei wegen verfahrensfehlerhafter Prüfung und weiteren erheblichen Argumenten einen weiteren Prüfungsversuch erstreiten.
ARD- Hessenschau- Bericht: Riesenerfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel: Unser Mandant, Staatssekretär des Ministerium für Soziales, Herr Dr. Wolfgang Dippel, darf seinen Doktortitel behalten!