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20.05.2019

Heute ist für uns ein besonderer Tag! Das Bundesverfassungsgericht hat nach langem Warten eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel ( Hess. VGH ) zum Schulauswahlverfahren der Gymnasialplätze in Frankfurt aufgehoben und die Sache zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss wegen eines gerügten Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und dem Land Hessen die Kostentragung auferlegt.

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