Kurz vor Jahresende wurde unsere Mandantin, eine Landesbehörde des Landes Hessen, von einer
Mitarbeiterin unserer Mandantin im Wege des Eilrechtschutzes wegen bezahlter Dienstbefreiung
/Freistellung zur Durchführung eines Studiums in Anspruch genommen.
Unter einer Vielzahl verschiedener Argumente konnte der Antrag für unsere Mandantin letztendlich mit Erfolg abgewendet werden.