Unseren beiden Mandantinnen wurden beiderseits Täuschungsversuche unterstellt und die Arbeiten als nicht bestanden bewertet. Es wurde unterstellt, dass bei der Erarbeitung KI verwendet worden sei. Das Widerspruchsverfahren hatte Erfolg, da die Universität den Täuschungsvorwurf nun hat fallen lassen und die Arbeiten bewertet werden.