Sie können uns per Telefon, E-Mail oder im Rahmen des Erstgesprächs beauftragen. In der Regel ist der Ablauf zur Beauftragung wie folgt:
Sie kontaktieren uns per E-Mail oder Telefon und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung. Im Rahmen eines Erstberatungstermins können alle wichtigen Fragen zu den Aussichten, Chancen und dem weiterem Vorgehen in Ihrer Angelegenheit besprochen werden. Im Anschluss oder während des Erstgespräches können Sie sich dann entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Wenn Sie sich dazu entschließen, uns zu beauftragen, werden wir nach einer Bevollmächtigung und der Unterzeichnung der Beauftragungsunterlagen anschließend für Sie tätig. Der genaue Ablauf Ihres Mandats muss individuell vor Ort oder ggf. telefonisch besprochen werden. Insgesamt können wir Ihnen nur anraten, bei allen Zweifeln über die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen oder bei belastenden Maßnahmen, dem Erhalt von Bescheiden, Kündigungen etc. eine anwaltliche – und vor allem rechtzeitige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für eine Erstberatung entsteht in der Regel eine pauschale Gebühr von 190,00 Euro zzgl. MwSt. Es sollte sich für Sie im Falle einer belastenden Situation lohnen, diesen Betrag zu investieren, denn Sie haben sich dann mit uns als sehr erfahrenen Rechtsberatern darüber ausgetauscht, was der richtige Weg für Sie sein kann und was wir Ihnen raten.
Eine rechtzeitige Erstberatung kann in vielen Fällen den Grundstein für den späteren Erfolg legen, daher sollte man in wichtigen lebensentscheidenden Fragen nicht an einer Erstberatungsgebühr sparen und sich professionellen Rechtsrat einholen.
Erstberatungen können auch telefonisch stattfinden, wenn Sie nicht in örtlicher Nähe zu unseren Kanzleisitzen wohnen. Sprechen Sie uns darauf gerne an, wenn Sie dies wünschen.