In unserer täglichen anwaltlichen Praxis erleben wir es oft, dass die Grundrechte unserer Mandanten nicht in dem Maße gewahrt werden, wie es die Verfassung, das Grundgesetz, garantiert.
In unserer Arbeit mit Behörden und Gerichten gab es auch bereits mehrere Fälle, in denen unserer Auffassung nach Grundrechte in erheblichem Maße verletzt wurden. Diesbezüglich laufen auch derzeit mehrere von uns eingereichte Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht- insbesondere wegen schulrechtlicher Auswahlverfahren im Land Hessen.
Bei der Einreichung von Verfassungsbeschwerden profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im öffentlichen Recht und Bildungsrecht, bei der wir tagtäglich die Wahrung der Grundrechte unserer Mandanten einfordern. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es darüber hinaus, seine Rechte auch vor Gericht effektiv geltend machen zu können.
Gerichte dürfen an die Durchsetzung von Rechten keine allzu hohen Anforderungen stellen, wie es in der täglichen Praxis im Rechtsmittelrecht, um vor die höheren Instanzen zu gelangen, oftmals der Fall ist. Das Verfassungsrecht ist jedoch nicht dafür da, falsche Entscheidungen der Vorgerichte zu „kitten“. So ist das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz.
Wir prüfen für Sie gerne, ob in Ihrer Angelegenheit Grundrechte betroffen sind und eine Verfassungsbeschwerde Aussichten auf Erfolg bieten kann. Verfassungsbeschwerden übernehmen wir jedoch nur, wenn der Rechtsstreit aus den Vorinstanzen, die durch unsere Kanzlei betreuten Rechtsgebiete betrifft (Hochschulrecht, Prüfungsrecht, Schulrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, etc.). Für die Ausarbeitung von Verfassungsbeschwerden arbeiten unsere Rechtsanwälte im Austausch mit einem an einer bekannten Hochschule lehrenden Professor für Verfassungsrecht zusammen, um das bestmögliche Maß an Kompetenz bei der Vertretung im Austausch von Verfassungsrecht und dem betreffenden Rechtsbereich zu gewährleisten.