In durch zwei Instanzen geführten Rechtsstreiten gegen das Bayerische Ministerium für Justiz vor dem Verwaltungsgericht Würzburg und anschließend dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof konnten wir einen Riesenerfolg für eine Mandantin erzielen.
Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23.07.2014, Az. W 2 K 13.166, gab dieses unserer Klage gegen einen ablehnenden Bescheid des Bayerischen Ministeriums für Justiz statt. Der daraufhin eingelegte Berufungszulassungsantrag des Justizprüfungsamts wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Az. 7 B 14.1922, abgelehnt und unser Urteil erster Instanz damit bestätigt.
Unsere Mandantin, Jura-Studentin, scheiterte im letzten Prüfungsversuch des Ersten Juristischen Staatsexamens.
Noch am Tag der Bekanntgabe des Nichtbestehens durch das Justizprüfungsamt, jedoch erst zwei Monate nach Ablegung der Prüfung, erklärte sie den Rücktritt von sämtlichen juristischen Staatsprüfungen. Sie machte geltend, während der Prüfungen prüfungsunfähig gewesen zu sein und legte zur Glaubhaftmachung zwei ärztliche Atteste, eins vom Facharzt und eins von einem Amtsarzt/ Landgerichtsarzt vor. Das Bayerische Ministerium für Justiz lehnte den Rücktritt unter Berufung auf die Nichteinhaltung der Ausschlussfrist zur Erklärung eines Rücktritts gem. § 10 JAPO, mangels Unverzüglichkeit, mangels ausreichenden Rücktrittsgrundes und aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten ab.
Nach zunächst erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen das Bayerische Ministerium für Justiz konnten wir das Verwaltungsgericht Würzburg davon überzeugen, dass sämtliche Erfordernisse und Anforderungen, die die prüfungsrechtliche Rechtsprechung an den nachträglichen Rücktritt stellt, erfüllt sind. Aufgrund des Ausnahmecharakters des nachträglichen Rücktritts war uns die Schwierigkeit der Angelegenheit von Anfang an bewusst. Über die Risiken des Rechtsstreits informierten wir die Mandantin, welche jedoch mit ihrer Familie nur für den Fall der kleinsten Chance den Rechtsstreit bis in die letzte Instanz führen wollte.
Nachdem das Urteil vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verkündet wurde und der Bescheid des Justizprüfungsamts für rechtswidrig erklärt wurde sowie unserer Mandantin ein weiterer Prüfungsversuch genehmigt wurde, erklärte das Justizprüfungsamt durch ihre Vertreterin noch vor Ort, dass sie das Urteil in der zweiten Instanz überprüfen lassen werde und beantragte anschließend die Zulassung der Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern gab uns jedoch erneut Recht und lehnte den Antrag der Gegenseite ab.
Unsere Mandantin kann nunmehr ihr Staatsexamen in einem erneuten Versuch ablegen. Wir wünschen ihr viel Glück und Erfolg für die Prüfung und freuen uns sehr mit unserer Mandantschaft.