Wir beraten Körperschaften des öffentlichen Rechts und die öffentliche Hand, z. B. Hochschulen, Kommunen und staatliche Einrichtungen, sowie private Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung bei der Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im gesamten Vergaberecht, mit besonderer Schnittstelle zu unserer Spezialisierung im Hochschul- und Bildungsrecht.