Das öffentliche Dienstrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse der Beamten, Soldaten und tarifbeschäftigten Arbeitnehmern bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des Bundes, der Länder und Kommunen. Es vereinigt damit Elemente des Verwaltungs- und Arbeitsrechts, weshalb unsere Kanzlei als ausgewiesene Fachkanzlei für Arbeits- und Verwaltungsrecht ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechtes ist.
Aufgrund unserer speziellen Ausrichtung kennen wir die Probleme von Beamten, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen und deren Ansprüche in der Regel vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden müssen, wozu wiederum das Führen eines Widerspruchsverfahrens meist unumgänglich ist.
Gleichsam wissen wir um die Besonderheiten der tarifbeschäftigen Angestellten und Arbeitnehmer, die im Rahmen eines privaten Vertragsverhältnisses tätig werden, sich aufgrund der Geltung von Tarifverträgen und der besonderen Sachnähe zu den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in Einzelheiten dennoch von normalen Arbeitnehmern der freien Wirtschaft abgrenzen.
Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir insbesondere Professoren und wissenschaftliches Hochschulpersonal, Schulleiter, Lehrer, Lehrer auf Probe und sonstige Lehrkräfte. Zu unseren Mandanten zählen seit Beginn an zudem auch Beamte und Angestellte aus dem Bereich Polizei, Justiz, Verwaltung sowie ehemaliger Staatsunternehmen, wie etwa der Deutschen Bahn und der Deutschen Post. Darüber hinaus vertreten wir ebenfalls sog. Dienstordnungsangestellte, die als Arbeitnehmer aufgrund Ihrer besonderen Dienstordnungsstellung mit den Besonderheiten des Beamtenrechtes konfrontiert sind.
Für alle Angestellten, bei denen es sich nicht um Beamte handelt, empfehlen wir für ergänzende Fragen zudem die Lektüre unserer Rubrik Arbeitsrecht.
Für Beamte empfehlen wir für ergänzende Fragen zudem die Lektüre unserer Rubrik Beamtenrecht.