Als eine der führenden Kanzleien für Hochschul- und Bildungsrecht vertreten wir Sie bei sämtliche Rechtsfragen im rechtlichen Wirkungsbereich und den Rechtsverhältnissen zu Hochschulen und privaten Hochschulen. Sämtliche unserer Rechtsanwälte sind auf das Hochschul- und Verwaltungsrecht in hohem Maße spezialisiert.
Wir vertreten sowohl die Seite der Hochschule als auch wissenschaftliches Personal, Studenten und Promovenden bei Rechtsstreitigkeiten.
Das Hochschulrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit hochschulrechtlichen Problemen- beginnend vom Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht, Beamtenrecht, Öffentlichen Dienstrecht, Promotionsrecht, Fördermittelrecht, Vergaberecht, etc.
Wir werden auch für Berufsträger im Bereich des Hochschulwesens und für Hochschullehrer tätig und sind Ihnen hier bei der richtigen Vertragsgestaltung behilflich. Die Organisationen der Hochschulen unterliegen normativen, gesetzlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen.
Wir decken aufgrund unserer Spezialisierung auf Hochschulrecht, Prüfungsrecht, Arbeits- und Beamtenrecht exakt die Rechtsbereiche ab, die bei dem Betrieb von Hochschulen zum Tragen kommen, so dass wir der ideale Rechtsberater Ihrer Hochschule / privaten Hochschule sind. Dabei kümmern wir uns gerne um die Überarbeitung oder Anpassung von Prüfungsordnungen sowie um die rechtliche Interessenvertretung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.
Wir vertreten bereits eine bekannte private Hochschule und mehrere private Schulen. Wenn Sie auf der Suche nach einem dauerhaften Rechtsberater sind, kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.