Sie suchen eine Kanzlei, die Ihr Unternehmen und Ihren Betrieb im Arbeitsrecht mit juristisch präzisem Fachwissen, großem Einsatz, strategisch effizienter Planung und der notwendigen Durchsetzungskraft betreut und unterstützt?
Dann sind wir die richtige Kanzlei für Sie.
Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Sie als Arbeitgeber und Unternehmen mit hoher Fachkompetenz in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht haben wir eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fällen für unsere Mandanten lösen und klären können. Sie können sich sicher sein, dass wir mit absoluter Sorgfalt, juristisch spezialisiertem Fachwissen und mit Engagement Ihre Angelegenheiten betreuen und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Bei der Vorbereitung von Kündigungen und Änderungskündigungen von Arbeitnehmern, mit denen Sie nicht mehr zufrieden sind oder sich trennen möchten, begleiten wir Ihr Unternehmen von der strategischen und taktischen Planung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Um unnötige Kosten für einen erfolglosen Rechtsstreit und für die Zahlung hoher Abfindungen zu vermeiden, sollten Sie bereits im Vorfeld des Ausspruches von Kündigungen und auch den vorbereitenden Abmahnungen anwaltlichen Rat einholen, um vermeidbare Fehler zu vermeiden.
Unsere Rechtsanwälte wissen auf was bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geachtet werden muss und wahren für Sie sämtliche Formerfordernisse bei dem Ausspruch Ihrer Kündigung oder Abmahnung.
Für einvernehmliche Beendigungen verhandeln und gestalten wir Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge mit Ihren Mitarbeitern und versuchen für Sie eine optimale Lösung zu erarbeiten, um aufwändigere Gerichtverfahren für Sie zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat zu vermeiden und eine vertrauensvolle, erfolgreiche Basis für eine Zusammenarbeit zu schaffen.
Wichtig ist, auch bei unliebsamen Maßnahmen durch den Betriebsrat, zunächst Ruhe zu bewahren und taktisch klug zu agieren. Wir übernehmen gerne die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und beraten Sie in allen betriebsverfassungsrechtlichen Themenbereichen.
Wir unterstützen Sie gerne bundesweit in personellen Angelegenheiten und auch bei der Wahrung Ihrer Interessen vor der Einigungsstelle, wenn es Konflikte mit dem Betriebsrat gibt.
Bei der Betriebsstilllegung oder Umstrukturierung von Betrieben treten besondere arbeitsrechtliche Probleme, wie beispielsweise die Beendigung der Arbeitsverhältnisse und Sozialplanverhandlungen, mit dem Betriebsrat auf.
Wir unterstützen betroffene Arbeitgeber bei der Planung und Gestaltung der Stilllegung und bei Sozialplanverhandlungen.