Frau Rechtsanwältin Mirjam Rose wurde in Marburg geboren und absolvierte ihr Rechtswissenschaftsstudium an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Frau Rose konzentrierte sich bereits während ihres Studiums auf das Arbeitsrecht. Ihr Fachwissen vertiefte sie durch ihre Tätigkeit in einem rein arbeitsrechtlichen Dezernat in einer großen wirtschaftsrechtlichen Anwaltskanzlei. Darüber hinaus spezialisierte sich Frau Rose auf das Bildungs- und Verwaltungsrecht. Hier ist Frau Rose seit fast 15 Jahren in hohem Maße auf das Hochschulzulassungsrecht, Hochschul- und Prüfungsrecht, Promotionsrecht sowie das Schulrecht spezialisiert. Sie konnte bereits zahlreiche Studienbewerber, die im regulären Bewerbungsverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erfolgreich in das gewünschte Studium einklagen, gewünschte Schulplätze an den Wunschschulen einklagen oder im Rahmen von erfolgreichen Prüfungsanfechtungen den Zugang zu verschiedenen Berufen und den Studienabschluss sichern. Diesbezüglich kann sie auf zahlreiche zufriedene Mandanten, Erfolge und Referenzen zurück greifen.
Frau Rechtsanwältin Rose wird immer wieder in Medienberichten (Fernsehen z.B. ZDF, RTL, HR, (Hessischer Rundfunk), Radio und Printmedien) als Expertin zum Bereich des Bildungsrechts und spezialisierte Rechtsanwältin herangezogen. Durch die Führung von weit mehr als tausend Klageverfahren gegen Universitäten und Fachhochschulen und unzähligen schulrechtlichen Angelegenheiten greift sie auf einen enormen Erfahrungsschatz hinsichtlich der Zulassungs- und Gerichtspraxis im Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht sowie Schul- und Prüfungsrecht zurück und ist daher eine kompetente und erfahrene Beraterin, wenn es um die Zulassung zum Studium, Prüfungsanfechtungen sowie das gesamte Bildungsrecht geht. Frau Rechtsanwältin Rose sind aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen auf den Gebieten des Verwaltungsrechts und des Arbeitsrechts die Fachanwaltstitel „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ und „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ verliehen worden. Das Beratungsspektrum von Frau Rose erstreckt sich auf das gesamte Verwaltungs- und Arbeitsrecht.