In einem außergerichtlichen Rechtsstreit mit gerichtlichem Eilverfahren konnte für unseren Mandanten mit einer privaten Hochschule eine Einigung erzielt werden.

Unser Mandant erhielt zuvor die Kündigung des privaten Hochschulvertrages und die Bescheidung des endgültigen Nichtbestehens seines Bachelorstudiums kurz vor Abschluss.

Das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und das Studienverhältnis wird fortgesetzt.