Erfolgreiche Wiederherstellung der Promotionsmöglichkeit für unsere Mandantin
In einem promotionsrechtlichen Fall möchten wir über unseren jüngsten Erfolg berichten.
Unsere Mandantin, eine engagierte Promovendin, befand sich in einer unglücklichen Situation. Obwohl ihre Dissertation zuvor positiv bewertet und bestanden worden war, gab es plötzlich eine Ablehnung der Gutachter, die zur Verhinderung der Disputation und des Abschlusses ihres Promotionsverfahrens führte. Die Dissertation wurde von neuen Gutachtern als „nicht bestanden“ bewertet, und die Universität verweigerte die Zulassung zur Disputation.
Unsere Bemühungen im Widerspruchsverfahren gegen die Universität blieben erfolglos. Dennoch entschieden wir uns, den Fall vor Gericht zu bringen, da wir sehr gute Argumente erarbeitet hatten. Dort konnten wir das Gericht von unseren Argumenten überzeugen und die Wiederherstellung der ursprünglichen Gutachten durchsetzen.
Dieser juristische Erfolg bedeutet, dass unsere Mandantin mit ihrer ursprünglich positiv bewerteten Dissertation zur Disputation zugelassen wird und das Promotionsverfahren nun erfolgreich abschließen kann.
Wir sind sehr glücklich, dass unsere Mandantin nun die Möglichkeit hat, ihren wissenschaftlichen Werdegang erfolgreich abzuschließen.
Wir freuen uns über diesen wichtigen Erfolg und wünschen unserer Mandantin alles Gute auf ihrem Weg zur Promotion!