Gegen eine Entscheidung eines obersten Bundesamtes konnte im Rahmen des Eilrechtsschutzes vor dem Bundesverwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde unseres Mandanten, eines Soldaten bei der Bundeswehr, wegen der Rücknahme von gewährtem Sonderurlaub, angeordnet werden.
Unser Mandant hatte bereits feste Pläne für den Freistellungszeitraum und war mangels anderweitiger außergerichtlicher Einigung und gegenläufiger Rechtsansicht des Bundesamtes gezwungen, den gerichtlichen Rechtsweg zu bestreiten.
Die Interessen unseres Mandanten konnten erfolgreich umgesetzt werden.
Wir freuen uns für unseren Mandanten und unseren Erfolg vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht in Deutschland!