Zum Wintersemester 2022/2023 erfolgte an der Goethe Universität Frankfurt eine Zulassungspanne in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin. Auslöser war, dass die Universität der zentralen Vergabestelle für Medizinstudienplätze (SfH) zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Die Zulassungsbescheide von 282 Studenten wurden daraufhin zurückgenommen. Von den Betroffenen wurden im Rahmen von koordinierten Nachrückverfahren einigen Plätze für Human- oder Zahnmedizin in anderen Städten zugewiesen, während andere einen alternativen Studienplatz in der Zahnmedizin, Pharmazie, Biowissenschaften o.a. Studiengängen erhielten.
Zu dem Vorgang gibt es diverse Presseberichte in Zeitungen und dem Fernsehen. Bspw. können Sie folgenden FAZ-Bericht mit Rechtsanwältin Mirjam Rose unter https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/medizinstudium-panne-in-frankfurt-betroffene-fordern-studienplaetze-18293995.html lesen.
ROSE hat mehrere von der Zulassungspanne Betroffene vertreten.
Unseren Mandanten, die nicht über die Chancen- oder Angebotsgruppe auf einem Studienplatz für Medizin zugelassen werden konnten, wurden Alternativ-Studiengänge angeboten. Mit dieser Lösung waren sie allerdings nicht einverstanden.
Mithilfe unserer Kanzlei sind wir gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Eilrechtsschutz vorgegangen und konnten die erste Instanz nun mit Erfolg abschließen!
Die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat unseren Mandanten beschieden, dass die Rücknahme aller Zulassungsbescheide für Medizin rechtswidrig war und sie somit ein Recht auf einen Medizin- Studienplatz haben.