Unser Mandant, ein Bachelor-Student an einer sächsischen Hochschule besteht seine letzte Prüfung im Bachelorstudium nicht mit Folge des endgültigen Nichtbestehens des Studiums und sodann folgender Exmatrikulation.
Wir wurden beauftragt, für unseren Mandanten Widerspruch gegen die Entscheidungen einzulegen.
Nach Akteneinsicht und umfangreicher Begründung des Widerspruchs durch unsere Kanzlei wurden die Bescheide des endgültigen Nichtbestehens und der Exmatrikulation aufgehoben. Unser Mandant kann nun weiter studieren. Wir freuen uns über den erfolgreichen Ausgang und wünschen beim erfolgreichen Abschluss des Studiums alles Gute!