In zahlreichen Angelegenheiten gegen diverse Kommunen/ Städte konnten die Rechtsansprüche unserer Mandanten auf Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder – U3 und Ü3 – außergerichtlich und gerichtlich dieses Jahr durchgesetzt werden. Wir freuen uns über diese Erfolge und können Mandanten nur anraten, sich bei ausbleibenden Kindergartenplätzen zur Wehr zur setzen und nicht auf eine unabsehbar lange Wartezeit vertrösten zu lassen.